Unser Inkasso-Service
Ihr Geschäftsgespräch mit einem Kunden war positiv. Sie haben den Auftrag erhalten und Ihre Dienstleistung oder das versprochene Produkt ordnungsgemäß abgeliefert. Doch was passiert, wenn der Kunde sich weigert zu zahlen? Dies kommt häufiger vor, als man glaubt, und ist nicht nur ärgerlich, sondern kann unter Umständen das eigene Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten bringen. Über die Inkassotätigkeit hinaus, beraten wir Sie aber auch im Forderungsmanagement. Hierzu haben wir ein Frühwarnsystem für Unternehmen entwickelt, das zur Verbesserung der Liquidität führt und Forderungsausfälle verhindert. Gerne stehen wir für ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung. Es geht um Ihr Geld!
Sichern Sie Ihre eigene Liquidität
Schon vorgerichtlich kann man bei der Beibringung von Forderungen viel erreichen. Profitieren Sie von unserer Erfahrung und unserem Erfolgssystem.
Gerichtliches Mahnverfahren
Im Bedarfsfall erfolgt nach Absprache mit Ihnen die Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens. Danach liegt ein vollstreckbarer Titel vor, der 30 Jahre lang wirksam ist.
Zwangsvollstreckung
Nach Vorlage des Titels prüfen wir im Einzelfall, welche Vollstreckungsmaßnahmen sinnvoll sind. Hierzu gehören unter anderem:
- Sperrung von Bankkonten
- Pfändung von Gehaltsansprüchen / Steuererstattungsansprüchen etc.
- Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher
- Antrag auf Vermögensauskunft
Generell gilt: Wir vermeiden unnötige kostenintensive Vollstreckungsmaßnahmen, da uns als Mitgliedsunternehmen der SCHUFA vielfältige Informationsmöglichkeiten zur Verfügung stehen.
Übernahme von titulierten Forderungen
Wenn Ihnen bereits ein Titel vorliegt, übernehmen wir diesen zur aktiven Vollstreckung oder verwenden ihn im sogenannten Überwachungsverfahren. Auch hier gilt der Grundsatz, dass wir uns zunächst in Form einer Auskunft über die Zahlungsmöglichkeiten des Schuldners informieren.
Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne: Tel.: 02103 4182290